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ArbG Ludwigshafen, 23.04.2012 - 3 Ca 2298/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 23.04.2012 - 3 Ca 2298/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12
Sozialauswahl - Austauschbarkeit - sechs Monate Einarbeitungszeit
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23.04.2012 - 3 Ca 2298/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 23. April 2012 - 3 Ca 2298/11 - hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die von der Beklagten durchgeführte Sozialauswahl zumindest nicht derart fehlerhaft sei, dass auf der Grundlage des § 1 Abs. 4 KSchG von einer groben Fehlerhaftigkeit des gewonnenen Ergebnisses gesprochen werden könne.
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. April 2012 - 3 Ca 2298/11 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung vom 12. Dezember 2011 nicht aufgelöst worden ist.