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   ArbG Ludwigshafen, 23.04.2012 - 3 Ca 2298/11   

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ArbG Ludwigshafen, 23.04.2012 - 3 Ca 2298/11 (https://dejure.org/2012,52320)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 23.04.2012 - 3 Ca 2298/11 (https://dejure.org/2012,52320)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 23. April 2012 - 3 Ca 2298/11 (https://dejure.org/2012,52320)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12

    Sozialauswahl - Austauschbarkeit - sechs Monate Einarbeitungszeit

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23.04.2012 - 3 Ca 2298/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 23. April 2012 - 3 Ca 2298/11 - hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die von der Beklagten durchgeführte Sozialauswahl zumindest nicht derart fehlerhaft sei, dass auf der Grundlage des § 1 Abs. 4 KSchG von einer groben Fehlerhaftigkeit des gewonnenen Ergebnisses gesprochen werden könne.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. April 2012 - 3 Ca 2298/11 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung vom 12. Dezember 2011 nicht aufgelöst worden ist.

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